Frankfurt, 28. März 2022

FFI hat als allgemeinen Service ein Merkblatt mit dem Titel "Bioabbaubarkeit und Kompostierbarkeit von Faltschachteln" erstellt.

Kunden aus der Markenartikelindustrie und dem Handel treten zunehmend an die Faltschachtelhersteller heran, weil sie die Kompostierbarkeit und biologische Abbaubarkeit ihrer faserbasierten Verpackungen auf der Verpackung selbst oder in ihrer Produktwerbung hervorheben wollen.

Attribute wie "Kompostierbarkeit" oder "biologische Abbaubarkeit" sollen dem Verbraucher eine besondere "Natürlichkeit" des Verpackungsmaterials vermitteln, das der Natur am Ende seiner Nutzungsdauer nicht schadet.

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