Dies ist eine gemeinsame Stellungnahme von ECMA und Pro Carton zum Entwurf der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Beschränkung von BPA in Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM) und -artikeln.

Die Lieferkette von Karton und Pappe verwendet BPA nicht absichtlich in ihren Produktionsprozessen. BPA ist nicht flüchtig und geht nicht über die Gasphase in Lebensmittel über. Daher ist eine Prüfung wichtig, wenn Lebensmittelkontaktmaterialien aus Recyclingfasern nur für den direkten Kontakt mit fettigen und feuchten Lebensmitteln verwendet werden, was der BfR-Empfehlung XXXVI entspricht.

Über dieses Netz wurde das Bewusstsein für die Bedenken im Zusammenhang mit BPA regelmäßig geschärft, und die bestehenden Fragebogenvorlagen für Lieferanten enthalten bereits spezifische Fragen zur Vermeidung der absichtlichen Verwendung einer Reihe bedenklicher Stoffe wie BPA.

Die Überwachung auf das Vorhandensein von unbeabsichtigtem BPA in Recyclingpapier und -karton wird bereits von den Papierfabriken durchgeführt, die das Recyclingpapier und den -karton herstellen, und ist daher bereits gängige Praxis im Sinne der BfR-Empfehlung XXXVI.

Wir werden die einschlägigen Rechtsvorschriften weiterhin aufmerksam verfolgen und unsere Maßnahmen entsprechend anpassen.

9. April 2024

ECMA, die Europäische Vereinigung der Kartonhersteller
Kontakt: Mike Turner, Geschäftsführer
Tel. +31 70 312 39 11

PRO CARTON, der europäische Verband der Karton- und Faltschachtelhersteller
Kontakt: Horst Bittermann, Generaldirektor
Tel. +43 664 852 74 58